| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
| §1 ANMELDUNG |
| Sie können sich persönlich, schriftlich oder online anmelden. Sie erkennen dadurch unsere Geschäftsbedingungen an. Anmeldeschluß ist drei Tage vor der jeweiligen Reise. Innerhalb der drei tages Frist vor Abfahrt, sind keine Anmeldungen mehr möglich. |
| §2 LEISTUNG |
| Den Umfang der Leistungen entnehmen Sie bitte dem Online Angebot. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Bestätigung. |
| §3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN |
| a) Tagesfahrten bis EUR 75,- Reisepreis Mit der Anmeldung der jeweiligen Buchung , ist der gesamte Teilnahmebeitrag sofort fällig und vorab zu überweisen. Bitte beachten Sie zudem die allgemeinen Bedingungen aus Unterpunkt c) b) Tagesfahrten ab EUR 75,- Reisepreis und Übernachtungsfahrten Mit der Anmeldung der jeweiligen Buchung , ist der gesamte Teilnahmebeitrag sofort nach Erhalt des Reisesicherungsscheines fällig und vor Reiseantritt zu überweisen. Den Reisesicherungsschein erhalten Sie per Email zugesendet. Versicherungsträger ist die Zurich Versicherungs AG, Versicherungs-Nummer:2.008.005 . Bitte beachten Sie zudem die allgemeinen Bedingungen aus Unterpunkt c) c) ALLGEMEIN: Der Anmeldeschluss ist drei Tage vor Abreise. Die Zahlung des Teilnahmebetrags vor Reiseantritt ist entweder in Bar bei der Firma winterparty.net, Pollingerstr. 1, 81377 München oder per Überweisungen auf folgendes Konto zu leisten: Kto. Nr.548685 BLZ: 70169466 bei der Raiffeisenbank München, Konto Inhaber: Markus Semmler Die Anmeldung ist verbindlich, Sie erhalten eine Anmeldebestätigung und die genauen Reiseunterlagen per Email. |
| §4 RÜCKTRITT |
| Sie können jederzeit vor und während des Programmes zurücktreten. Wir bitten um eine schriftliche Rücktrittserklärung. Für unsere Aufwendungen berechnen wir bei Rücktritt bis drei Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises. Eine Rückerstattung des Reisepreises entfällt vollständig bei Abbruch der Tour durch den Teilnehmer (TN), bei dessen zu spätem Erscheinen, gänzlichem Fehlen oder innerhalb der drei Tage vor Abfahrt. Bei Nichtzahlung der Stornogebühr, werden Zinsen in Höhe von 5% über den Basiszinsatz, gültig ab Erstellung der Stornorechnung berechnet. WICHTIG: Winterparty.net startet immer pünktlich. Auf verspätete Teilnehmer kann keine Rücksicht genommen werden. Dies gilt für Hin- und Rückfahrt. Rücktritt durch winterparty.net: Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von Tagesprogrammen sowie Mehrtagesprogrammen, wird der Reisepreis zu 100% zurückerstattet oder auf Wunsch des TN mit einer neuen Reise verrechnet. Weiterhin kann winterparty.net den Reisevertrag mit einem Reiseteilnehmer ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn dieser sich trotz einer entsprechenden Mahnung sich grob ungebührlich verhält und für winterparty.net die Fortführung des Vertragsverhältnisses dadurch unzumutbar wird. Eine Erstattung des Reisepreises erfolgt in diesem Falle nicht. Weitere Ansprüche des Reiseteilnehmers sind ebenfalls ausgeschlossen. |
| §5 UMBUCHUNG |
| Nehmen Sie nach Buchung der Reise Änderungen vor, wie Termin, Programm, Unterkunft, etc. können wir Ersatz für die dadurch entstandenen Mehrkosten verlangen. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 pro Person. Eine Umbuchung ist nur drei Tage vor der tatsächlich gebuchten Fahrt, schriftlich per Post oder Email möglich. Ersatzpersonen: Bis vor Reisebeginn kann der TN eine Ersatzperson stellen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintritt. Tritt eine Ersatzperson ein, haftet diese gemeinsam mit dem gebuchten TN für den Reisepreis. Bitte teilen Sie winterparty.net dies vor Reisebeginn schriftlich oder per Email mit. |
| §6 PREIS- UND PROGRAMMÄNDERUNGEN |
| Bleiben winterparty.net vorbehalten. Sollte aufgrund der äußeren Umstände, technische Störungen, Veränderung der Wetterlage oder behördliche Maßnahmen eine für die TN sichere Durchführung nicht möglich sein, behält sich winterparty.net das Recht der Änderung oder Absage des Programmes vor. Dies gilt vor und auch während der Reise. |
| §7 HAFTUNG DES VERANSTALTERS |
| winterparty.net tritt bei Tagesfahrten und Mehrtagesfahrten als Veranstalter auf. Im Schadensfall wird die Haftung des Veranstalters auf den Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Ausfall von Leistungen: winterparty.net vergütet den Minderwert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen, sofern an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung nicht erbracht werden konnte und ein Verschulden des Veranstalters vorliegt. Duch die Besonderheit und Risiken sogenannter Abenteuer,- Sport- und Bergreisen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, das der TN auf eigener Verantwortung teilnimmt und im falle eines Sach-/ oder Personenschäden, winterparty.net nicht haftbar machen kann. Der TN wird ausschließlich von lizensierten Busunternehmen befördert die eine Genehmigung für Tätigkeiten im Kraftomnibusverkehr vorweisen. Winterparty.net befördert nicht selbst, sondern nutz das Angebot von Fremdanbietern. Winterparty.net haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Winterparty.net haftet nicht für lediglich vermittelte Fremdleistungen, auch dann nicht, wenn die Reiseleitung an der Veranstaltung teilnimmt. Winterparty.net haftet auch nicht bei eventuellen Verkehrsbehinderungen,Verspätungen und daraus entstehende Folgekosten, die dem Reiseteilnehmer daraus entstehen. |
| §8 TEILNAHMEBEDINGUNGEN |
| Die Teilnahmebedingungen sind von jedem Teilnehmer vor Antritt der Reise sorgfältig zu lesen . Das Mindestalter für die Teilnahme bei winterparty.net muß 18 Jahre betragen. |
| §9 GERICHTSSTAND |
| Gerichtsstand ist das für den Sitz von winterparty.net zuständige Gericht |
| §10 HAFTUNG DER TEILNEHMER |
| Falls es zur Sachbeschädigung durch einen Teilnehmer im Bereich der Veranstaltung kommt, willentlich oder unwillentlich, dabei seien sowohl das Inventar des Veranstaltungsortes, des Reisebusses als auch eingebrachte Sachen der Veranstalter, Sponsoren und Teilnehmer genannt, haftet der Verursacher unbeschränkt und in voller Höhe und kann sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dabei erlöschen jegliche Rückerstattungsansprüche des Verursachers. Alle Gepäckstücke und Wertgegenstände sind vom Reiseteilnehmer beim Ein-, Um- und Aussteigen selbst zu beaufsichtigen und er haftet bei Verlust selbst. Er haftet auch für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird. |
| §11 VERLINKUNGEN |
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| $12 DATENSCHUTZ |
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